Wieder mal etwa, das ich eigentlich woanders hinschreiben wollte, da dieses Projekt aber noch nicht soweit ist, kommt es wieder hier.
Via Newsletter des Sächsischen Musikrates wurde ich darauf aufmerksam, dass durch das Sächsische Kultusministerium auch Heimatpflege und Laienmusik (mir geht es um Zweiteres) gefördert wird. Gut, das ist mir bekannt, schließlich wird auch der Schülerbandwettbewerb Bandclash vom Kultusministerium durchgeführt, d.h. sie geben das Geld und der Großteil der konzeptionellen und organisatorischen Arbeit wird durch den Verein Kulturlounge vollbracht. OK, ohne Moos nix los, weis man ja. Darum will ich mal nicht blödeln.
Aber noch mal zur Förderung allgemein.
In vielen Bundesländern ist das meines Wissens nichts Ungewöhnliches, dass die Bereiche der Musikförderung beim Kultus liegen. Bei uns also auch. Bei uns, also im Bundesland Sachsen, wird Musik auf landesweiter Ebene ausserdem vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) gefördert. Nämlich dann, wenn es darum geht Spitzenleistungen zu bringen, Spitzenförderung, Instrumentalworkshops usw, die Musikhochschulen sind auch dort im Topf.
Kulturräme
Wichtig ist vielleicht zu erwähnen, dass es in Sachsen ein Kulturraumgesetz gibt, in dem die Kulturpflege zu Pflicht erklärt wird. In der Vergangenheit war es dadurch sehr vielen Vereinen möglich Projekte der Rock/Popförderung durch die Finanzierung der Kulturräumförderung anzubieten.
Am 01. August 2008 trat die Novelierung des Säschischen Kulturraumgesetztes in Kraft wodurch es nun ein dauerhaftes Istrument der Kulturförderung in Sachsen geworden ist. In diesem Zuge dessen wurde ausserdem mit der Landkreisreform mit gehalten und die acht ländlichen Kulturräume auf fünf zusammengefasst. Dadurch entstand die Notwendigkeit der Neustrukturierung der Arbeit. Ich denke die Förderung funktioniert soweit, wie der momentane Stand genau ist, weis ich nicht. Selbst Wikipedia versagt derzeit und bietet nur sehr unaktuelle Informationen. Die Kulturräme bieten aber sowie so keine Förderung für landesweite Projekte an, sondern immer nur jeweils für ihren Kuturraum. Es geht mir aber gerade um die Förderung von Projekten mir landesweiter Bedeutung. Förderung also dafür über das Kulturraumgesetz? Leider Nein.
Sozialministerium/Landesjugendamt/Kommunaler Sozialverband
Es gab Gelder über das Sozialministerium/Landesjugendamt über den überörtlichen Bedarf wenn man die Musikförderung als Teil der Jugendkulturarbeit begreift. Von 2004 bis 2007 wurde so z.B. der ebenfalls sachsenweite Bandwettbewerb NewChance Sachsen gefördert. Allerdings, und das ist jetzt meine ganz persönliche Sicht, nur mit viel Krampf, da es einem wirklich nicht leicht gemacht wurde die Fördermittel zu bekommen. Zunächst muss man als Musikförderverein Mitglied in einem überörtlichen Träger sein, welcher dann an seine Mitgliedsverbände diese Fördermittel weiterreichen kann. Dazu gibt es eine ganze Menge Formalitäten, nicht nur der Antrag mit Konzept sondern auch noch Teilnehmerlisten, weil die Höhe der Fördermittel nicht nach inhaltlichem Bedarf, sondern nach Teilnehmertagen bemessen wird. Ausserdem steht man vor einem Problem, wenn die Zahlen der Abrechnung von denen des Kosten- und Finanzierungsplanes abweichen, weil dann nämlich eine Rückforderung kommt, entsprechend dem Betrag. Umschichten ist zwar möglich, muss man aber regelmäßig bekannt geben und nicht erst hinterher. Wenn man dann nicht, wie ich das Glück hatte, geduldige Menschen beim überörtlichen Träger hat, ist es eigentlich gar nicht möglich. Warum? Weil Kosten für Organisation und Personal nur dann förderbar sind, wenn es sich um Fachreferenten handelt. Wenn man also keine bereits finanzierte Organisationsstruktur hat, iis es also eigentlich nicht möglich. Einziger (Irr)weg ist dann ehrenamtliche Arbeit bis in die Nacht oder hindurch und an allen freien Tagen sowieso.
Nun gut eine Antwort aus meiner persönlichen Erfahrung auf die Frage “Musikförderung durch das Sozialministerium?”: JEIN. Was die Gegenwart und die Zukunft bringt, kann im Detail noch keiner sagen, da ab diesem Jahr die Aufgaben der Förderung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) wahrgenommen werden und es somit noch keine hinreichenden Erfahrungen gibt. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Veränderungen zunächst in Grenzen halten werden.
Zurück zum Kultus
Eingangs schrieb ich, “dass durch das Sächsische Kultusministerium auch Heimatpflege und Laienmusik (mir geht es Zweiteres) gefördert wird”. Ein Blick auf die Richtlinien wirft mir aber wieder nur Fragen ins Gesicht.
SächsABl. Jg. 2007 Bl.-Nr. 35 S. 1165 Gkv-Nr.: 5571-V07.2
Fassung gültig ab: 31.08.2007
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II. Gegenstand der Förderung
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2.
Laienmusik
Gefördert werden Projekte von Laienchören, -orchestern oder -musikgruppen, die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen.
3.
Gewerbliche Vorhaben und solche, die der Gewinnerzielung dienen, werden nicht gefördert.
[..]
Da ich mir vorstellen kann wie man “traditionelles Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik” auslegt, sieht es auch da eher schlecht aus für Nachwuchsförderung von Rock- und Popmusik.
Es bleiben nunmehr zwei, nein drei Fragen:
1. Mick Jagger und Co sind mittlerweile auch Opas, andere die man als Urväter des Rock`n´Roll bezeichnen kann, sind schon längst tot. Ist es nicht an der Zeit Rock und Pop auch in die Riege von “traditionellem Liedgut” einzuordnen?
2. Das Kultusministerium fördert in einem eigenem Projekt (Bandclash) den Rock- und Popnachwuchs. Auf welchen Förderrichtlinien oder Bestimmungen fußt das? Ich will um Himmels Willen nicht, dass das Kultusministerium damit aufhört. Nein. Die Frage ist eher, könnte man über diese gleiche Schiene nicht auch weitere Projekte der Rock/Popförderung durchführen? Ist das der Hinweis, den mir der Newsletter vermittelt soll? Oder liege völlig auf dem falschen Pfad, da eine Verein wie die Beatzentrale beim Sächsischen Musikrat auch eher Seltenheitswert genießt und man sich unter den sonstigen Mitgliedverbänden im Musikrat ja doch eher mit “traditionellem Liedgut oder traditioneller Instrumentalmusik” befasst? (Die Antwort auf diese Frage heißt übrigens JA.)
3. Wenn auch Kultus sich eventuell doch nicht dafür zuständig fühlt, Rock/Popförderprojekte mit landesweiter Bedeutung zu fördern, weil es nicht um “traditionelles Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik” geht und dann sich auch nicht eindeutig in die Schule oder Uni eingliedern läßt (soll ja vorkommen), wie bitte schön geht´s dann?

